gmc

Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg

Diplom-Kaufmann
Professor für BWL - insb. Finanzierung, Sanierung und Restrukturierung


Öffentlich bestellter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen, BAFA gelisteter Berater, CMC Certified Management Consultant

Tätigkeitsbereiche

Finanzierung

Die gmc unterstützt Sie bei der Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der Finanzierung des Unternehmens durch

  • Working Capital Management
  • Kontaktaufnahme zu (Risiko)kapitalgebern

Controlling und Reporting

Schnelle und aussagefähige Controllinginstrumente sind zwingende Voraussetzung für das „segeln“ in unsichtigen Bedingungen.

Die gmc GmbH berät Sie beim Aufbau eines Controlling-Systems und liefert Ihnen bei Bedarf ein individuelles Controlling-Modul. Das Paket umfasst zum Beispiel

  • Standardisierte Monats- bzw. Quartalsberichte
  • Monatliche BWA Gespräche
  • Regelmässige Bankengespräche

Das Paket kann um ein Risikomanagementsystem erweitert werden.

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)

§ 1 des StaRUG’s überträgt die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Gesellschaften auf die Geschäftsführung. Faktisch werden damit alle haftungsbeschränkten Gesellschaften gezwungen, ein Risikomanagementsystem (RMS) zu implementieren.

Insolvenzordnung (InsO)

Die gmc führt Prüfungen zur Insolvenzreife durch und erstellt Gutachten zur Durchsetzung oder Abwehr von Anfechtungen.

Turnaround-Management

Die gmc hilft Ihnen beim Turnaround durch

  • Sanierungs- und Restrukturierungsgutachten nach IDW S 6 oder BGH-Rechtsprechung
  • die Erstellung von Sanierungsplänen und bei den Verhandlungen mit Ihren Banken.
  • Die Beseitigung der Insolvenz, z.B. durch Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit
  • die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen und der Begleitung auf dem Weg aus der Krise.
  • den Einsatz von Interim-Managern.

RECHTLICHER HINWEIS: Mit Ausnahme der für uns tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater übernehmen wir keine Rechts- und Steuerberatung. Falls darüber hinaus im Einzelfall eine rechtliche oder steuerliche Beratung erforderlich oder sinnvoll erscheint, ist ein Anwalt Ihres Vertrauens gesondert zu beauftragen. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Kontakte.